
MQM als Ihr DSGVO und BDSG – Datenschutzbeauftragter
Die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, ab dem 25.05.2018 verbindlich.
Die DSGVO schreibt für Unternehmen in der EU die Bestellung eines DSB vor. Die Anforderungen dazu obliegt allerdings jedem Land selbst. In Deutschland ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ab 20 Mitarbeitern die mit Daten arbeiten, die Bestellung des DSB vorgeschrieben.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen für Ihr Datenschutzsystem und beim erstellen der geforderten Dokumente wie:
- Datenschutzrichtlinie
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- Einwilligungen
- Informationspflichten
- Meldebögen
- Risikoverzeichnis
- Schulung der Mitarbeiter
- usw.
Darüber hinaus können wir gerne die Stellung des Datenschutzbeauftragten (DSB) für Sie übernehmen. Ich berate Sie zu allgemein Fragen zum Datenschutz, schule Ihre Mitarbeiter und kontrolliere regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Haben Sie Fragen rund um den Datenschutz oder wünschen Sie sich einen externen Datenschutzbeauftragten der Sie rundum betreut? Melden Sie sich bei mir.
Wichtig, nur die Bestellung des DSB wird ab 20 Mitarbeitern gefordert. Die Anforderungen an das Datenschutzsystem gelten für ALLE
Lernen wir uns in einem Online-Meeting kennen.
Suchen Sie sich einfach einen der untenstehenden Termine für unser Erstgespräch aus.
Ich freue mich darauf! Ihr, André Miebach.
