Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht. Als Unternehmen, das sich dem Datenschutz verschrieben hat, möchten wir Ihnen dabei helfen, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und Ihre Daten sicher zu verwalten.
Ein Unternehmen benötigt in der Regel einen Datenschutzbeauftragten, wenn es in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet. Die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der Europäischen Union gilt. Dabei spielen vor allem zwei Kriterien eine Rolle:
Ein Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten, wenn es systematisch und umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet. Das kann sowohl für Kundendaten als auch für Mitarbeiterdaten gelten. Die DSGVO spricht hier von einer „umfangreichen“ Verarbeitung, ohne jedoch eine bestimmte Anzahl von Datensätzen zu nennen. Im Zweifelsfall sollte das Unternehmen Art und Umfang der Datenverarbeitung sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist.
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hängt auch von der Art des Unternehmens ab. Öffentliche Stellen und Behörden sind grundsätzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Für Unternehmen gilt die Benennungspflicht, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht oder dies ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit ist.
Die Datenschutzgrundverordnung wurde eingeführt, um das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten zu stärken. Sie betrifft Unternehmen jeder Größe und Branche, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern erheben oder verarbeiten. Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen und den Ruf Ihres Unternehmens zu stärken.