Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine deutsche gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, Personen, die Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden, zu schützen. Es gewährt diesen Hinweisgebern Schutz vor beruflichen Benachteiligungen oder rechtlichen Konsequenzen seitens ihres Arbeitgebers. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, interne Meldesysteme einzurichten, die eine vertrauliche und anonyme Meldung von Missständen ermöglichen. Es regelt zudem den Umgang mit den gemeldeten Informationen und legt fest, wie die Identität des Hinweisgebers geschützt werden muss. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz, Integrität und Rechtmäßigkeit in Unternehmen und Organisationen zu fördern.
MQM – Ihr zuverlässiger Partner als interne Meldestelle ist für Sie da, damit Ihr Unternehmen der Verpflichtung nach dem HinSchG nachkommen kann.
Als Meldestelle führen wir gründliche Prüfung der Hinweise durch, damit Sie Maßnahmen ergreifen können. Wir sind also nicht nur eine Meldestelle für Hinweise, sondern prüfen auch, ob die gemeldeten Hinweiseunter § 2 HinSchG fallen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Hinweise dennoch an Sie weitergeleitet und dokumentiert, damit Sie ggf. sinnvolle Schritte zur Verbesserung Ihrer Organisation einleiten können.
Fazit
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Erfüllung Ihrer Compliance-Anforderungenund schützen Sie Hinweisgeber/Whistleblower und Ihre sensiblen Informationen. Profitieren Sie von unserem unkomplizierten Service und entscheiden Sie sich für MQM als Ihre interne Meldestelle!